Auszug aus der

Satzung der UWG

Der Verein führt den Namen UWG – Unabhängige Wählergemeinschaft Markt Randersacker e. V.

Er hat seinen Sitz in Randersacker. Er ist im Vereinsregister Würzburg eingetragen und trägt den Titel: UWG – Unabhängige Wählergemeinschaft Markt Randersacker e. V.

§ 2 Zweck.

Der Verein bezweckt die Bildung einer parteifreien Wählergemeinschaft und damit die Durchsetzung eigener Kandidaten. Er wahrt völlige parteipolitische und religiöse Neutralität und sieht seine Hauptaufgabe in der Verwirklichung sachbezogener, nicht auf Parteiideologie und Gruppenegoismuns ausgerichteter Kommunalpolitik. Dazu wirkt er mit eigenen Wahlvorschlägen, insbesondere auf der Kommunalebene, an der politischen Willensbildung mit.

Zur Verwirklichung dieser Zielsetzung wird der Verein insbesondere bei Kommunalwahlen geeignete Persönlichkeiten als Kandidaten benennen und fördern, die Gewähr dafür bieten, dass sie in den betroffenen Vertretungsorganen – unabhängig von allen Parteiinteressen und nicht an Weisungen gebunden – allein ihrem Gewissen verantwortlich, sachgerecht zum Wohle des Marktes Randersacker und seiner Bürger entscheiden.

3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung von 1977, Spenden und Beiträge dürfen deshalb nur zum satzungsmäßigem Zweck verwendet werden.